Home   >   Privates Baurecht

Privates Baurecht

Die Tätigkeit des Bauträgers ist sehr wesentlich vom Umgang mit baurechtlichen Fragen geprägt und den Planern und Bauleitern in den Unternehmen geht es keinesfalls besser. Auch deren Alltag als Bautechniker im Wohnungsbau wird eindringlich und nachhaltig von der notwendigen Beachtung baurechtlicher Rahmenbedingungen beeinflusst. Dies wird auch bei den bautechnischen Seminaren des BPS immer wieder deutlich. Alles, was beim Bauen und Planen so schief gehen kann, hat letztendlich seine rechtlichen Konsequenzen, an denen sich die Baubeteiligten nicht vorbeimogeln können.

 

Deshalb kann es bei bautechnischen Fortbildungsveranstaltungen zweckmäßig sein, Koreferate zum privaten Baurecht vorzusehen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die alljährlich stattfindende Fachtagung „Vermeidung von Baumängeln im Wohnungsneubau – Sachverständige berichten aus der Praxis“. Zum bewährten Konzept dieser Veranstaltung gehört, dass alle Vorträge der Sachverständigen durch ein Koreferat von RA Michael Arneburg ergänzt werden. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kommentiert er dann die bautechnischen Vorträge aus baurechtlicher Sicht.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit in den Verbandsseminaren mit der Kanzlei Arneburg Müller und anderen kompetenten Baurechtlern bringt unseren BPS-Mitgliedern auch unter „Netzwerk-Aspekten“ Vorteile. Man kennt sich von den BPS-Seminaren her und kann sich mit baurechtlichen Problemen bei Bedarf an die Referenten wenden.

 

Bei vielen Rechtsfragen im Baurecht geht es um erhebliche Summen und auch das Vertragswerk des Bauträgers sollte auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sein. Selbstverständlich lassen sich nicht alle Fragen zum privaten Baurecht „zwischen Tür und Angel“ in einem kurzen Telefongespräch klären. Wird eine ausführliche rechtliche Beratung erforderlich, kann der BPS seinen Mitgliedern Fachanwälte für das Bau- und Architektenrecht benennen.

RA Michael Arneburg

Mannheim