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Ablauf, Prüfkriterien und Kosten bei der Qualitätssicherung

Anmeldung


Bereits während der Planungsphase meldet das Mitgliedsunternehmen idealerweise sein Bauvorhaben beim BPS zur Prüfung an. In Abstimmung mit dem Bauträger benennt dann der Bau-Prüfverband einen ö.b.u.v. Sachverständigen, der das Bauvorhaben betreut. 

 

Der Bau-Prüfverband bereitet den Vertrag über die Betreuung des Bauvorhabens durch den Sachverständigen vor. Vertragspartner sind der Bauträger/das Wohnungsunternehmen als Auftraggeber sowie der ö.b.u.v. Sachverständige als Auftragnehmer. Nach erfolgreichem Abschluss der Baubegleitung erhält das Mitgliedsunternehmen ein Prüfungstestat des Verbandes.

 

Ausführlichere Informationen über den Ablauf der baubegleitenden Qualitätskontrollen enthält ein Flyer, der speziell für die Geschäftsleitung der Bauträger- und Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt wird.

Beispiel Prüfungstestat

Flyer für Bauträgerkunden


Vertrag


Die Abwicklung der baubegleitenden Qualitätssicherung ist in einem vom Bau-Prüfverband vorgegebenen Vertrag geregelt, den der Bauträger mit dem vom BPS benannten Sachverständigen abschließt. Anlage dieses Vertrages und damit auch Vertragsbestandteil sind die BPS-Prüfkriterien sowie eine Honorarvereinbarung.

 

Mit dem Bestellformular können Sie das Vertragsmuster beim Verband anfordern oder direkt hier herunterladen.

Download
Mustervertrag über die baubegleitende Qualitätsüberwachung
Dieser Vertrag wird zwischen dem Bauträger und dem Bausachverständigen abgeschlossen.
Mustervertrag-QS_BPS-Mitglied_BauSV.pdf
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Prüfkriterien


für die Qualitätssicherung am Bau durch Sachverständige - Neubaumaßnahmen

 

Der BPS Bau-Prüfverband Südwest e. V. - Vereinigung qualitätsbewusster Wohnbauunternehmen - hat sich die Aufgabe gestellt, in Zusammenarbeit

mit unabhängigen Sachverständigen die Baustellen der Mitgliedsunternehmen zu

kontrollieren und so zur Qualitätsverbesserung und Mängelvermeidung am Bau beizutragen. Für die Kontrolle der Qualitätssicherung am Bau durch Sachverständige wurde ein Prüfkatalog erstellt, der die Mindestanforderungen für den vom Sachverständigen zu erbringenden Leistungsumfang enthält.

Download
Prüfkriterien Neubau
BPS-Pruefkriterien-Neubau.pdf
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Prüfkosten


Kostenregelung für die Qualitätssicherung mit dem BPS Bau-Prüfverband Südwest e. V.

 

Die im BPS Bau-Prüfverband Südwest e. V. - Vereinigung qualitätsbewusster Wohnbauunternehmen - organisierten Unternehmen der Immobilienwirtschaft haben das Recht, ihre Bauvorhaben zur baubegleitenden Qualitätssicherung anzumelden.

  • Der Bau-Prüfverband erhält bei Inanspruchnahme der baubegleitenden Qualitätssicherung von seinen Mitgliedern als Dienstleistungspauschale für die Vorbereitung der Verträge, Bereitstellung von Werbematerial etc. eine Kostenerstattung in Höhe von € 25,00 zzgl. MwSt. pro zur Prüfung angemeldete Wohneinheit.
  • Bei Gebäuden und Flächen, die nicht dem Wohnungsbau zuzurechnen sind, beträgt diese Dienstleistungspauschale € 25,00 zzgl. MWSt. pro angefangene 100 qm Fläche.
  • Als Mindestbetrag sind für jedes Bauvorhaben € 100,00 zzgl. MwSt. zu zahlen.

Die Honorierung des vom Bau-Prüfverband für die Betreuung des Bauvorhabens benannten Sachverständigen erfolgt direkt durch das Unternehmen als Auftraggeber. In der Regel wird vereinbart, dass der Sachverständige seine Tätigkeit nach Stundensätzen abrechnet. Teilweise werden meist auf Wunsch des Autraggebers auch Pauschalhonorare vereinbart.

Weitere Informationen zur Qualitätssicherung