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Qualitätssicherung

Die Aufgabenstellung


Die baubegleitende Qualitätssicherung hilft bei der Vermeidung von Baumängeln. Hiervon profitieren die Bauträger, deren Kunden, die Planer, Handwerker und Bauleiter gleichermaßen. Die vom BPS für die Betreuung der einzelnen Bauvorhaben benannten öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen konzentrieren sich in ihrer Tätigkeit auf die Verhinderung von Mängeln, die später bei der Abnahme nur noch schwer zu erkennen sind. Die wichtigsten Prüfbereiche sind der Brandschutz, die Statik, Wärmedämmung, der Feuchtigkeitsschutz und Schallschutz.


Aufgaben des Sachverständigen


Insbesondere die folgenden Bauleistungen werden vom Sachverständigen auf ordnungsgemäße Planung und Ausführung geprüft:

  • Entwässerung (Entwässerungsleitungen in und am Haus, Anschluß an die Drainage sowie an den öffentlichen Kanal)
  • Anschlußpunkte von Fundamenten zu aufgehenden Außenwänden
  • Abdichtung der Außenwände
  • Wärmedämmung bei wohnraumähnlich genutzten Räumen im Untergeschoss
  • Ausbildung von Konstruktionsfugen, Trenn- und Anschlußfugen, Bewegungs- und Schwindfugen
  • Beton- und Maurerarbeiten, Schlitze, Öffnungen und Durchbrüche, Terrassen, Balkone etc. (Wärmebrücken)
  • Treppenhäuser, Wohnungs- und Haustrennwände bezüglich Schalldämmung

Aufgaben des BPS


Auswahl des Sachverständigen

Ziel der baubegleitenden Qualitätssicherung ist die Vermeidung von Mängeln am Bau durch die Prüfung der Bauvorhaben von der Planung bis zur Abnahme durch erfahrene, kompetente Sachverständige mit

  • hoher Kompetenz
  • Leistungsfähigkeit
  • Unabhängigkeit
  • Seriosität

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